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Mittwoch 09.08.2006
Das Weingesetz wird novelliert: Neben flexibleren Anbauregeln gibt es künftig auch prägnantere Namen für Anbaugebiete und Qualitätsweine.
Für das Marketing-Organ „Deutscher Weinfonds“ beschloss die Bundesregierung ebenfalls Änderungen.
Deutscher Wein ist von hoher Qualität und weltberühmt. Zugleich ist aber auch die Konkurrenz aus dem Ausland sehr groß.
Um Riesling, Weißburgunder und Silvaner aus Deutschland besser zu vermarkten, werden sie ab dem Wirtschaftsjahr 2007/2008 prägnantere Namen tragen. So wird das Anbaugebiet „Mosel-Saar-Ruwer“ in „Mosel“ umbenannt, die Bezeichnung „Qualitätswein mit Prädikat“ wird auf den Begriff „Prädikatswein“ gebracht. Das Label „Qualitätswein garantierten Ursprungs“ wird aufgegeben, weil es in der Praxis kaum Anwendung fand.
Mehr Flexibilität beim Weinrecht
Künftig erhalten die Länder mehr Regelungsbefugnisse, um gezielter regionale Gegebenheiten berücksichtigen zu können: Zum Beispiel ist dann möglich, Wiederbepflanzungsrechte von einem bestimmten Anbaugebiet in ein anderes bestimmtes Anbaugebiet zu übertragen.
Die Länder können ferner zulassen, dass Hektarerträge von Steillagen und Flachlagen innerbetrieblich saldiert werden. Dies kommt denjenigen Winzern entgegen, die den beschwerlichen Anbau an Hängen vornehmen.
Weinfonds
Der Deutsche Weinfonds wurde 1961 eingerichtet. Er hat die Aufgabe, die Qualität und den Absatz des Weines zu fördern. Zu seinen Maßnahmen gehören vor allem:
* Verbraucheraufklärung durch Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,
* Schulung und Seminare für Handel und Gastronomie,
* Beteiligung an Messen und Ausstellungen und
* Herstellung und Verbreitung von Informations- und Werbematerial für Erzeuger und Absatzmittler.
Zur Finanzierung dieser Aufgaben erhält der Deutsche Weinfonds eine Abgabe aus der Weinwirtschaft. Dieser Betrag wird jetzt – nach der ersten genauen Umstellung von D-Mark auf Euro 2002 – geringfügig aufgerundet auf 0,67 Euro je 100 Quadratmeter beziehungsweise je Hektoliter. Dies wird die Berechung vereinfachen.
Im obstersten Gremium des Weinfonds, dem Verwaltungsrat, sind die Winzerinnen und Winzer, Genossenschaften sowie Absatzwirtschaft und Verbraucherinnen und Verbraucher vertreten. Um die öffentlichen Interessen in diesem Organ noch stärker einzubeziehen, können künftig auch im Bundestag vertretene Parteien vier Besetzungsvorschläge machen.
Quelle: Bundesregierung
04.06.2008